Leitbilddiskussionen

Informationen zum Gemeinde-Leitbildgesetz

Unser Landtag hat im Juni 2016 das Gemeindeleitbildgesetz beschlossen. Nicht zukunftsfähige Gemeinden sollen sich zusammenschließen, weil man sich davon Einsparungen und eine höhere Effektivität verspricht.

Im Amtsblatt 05 des Amtes Landhagen vom 26. Mai 2017 (auch im Netz unter www.amt-landhagen.de) hat der Amtsvorsteher Herr Neumann diese Ausgangslage sehr gut erklärt.

Von außen aufgezwungene Umlagen, Tilgung der Altlasten, berechtigte Forderungen zur Daseinsvorsorge der Bürger und steigende Kosten stehen stagnierenden Steuereinnahmen und sinkenden Zuweisungen des Landes entgegen.

Im gleichen Amtsblatt kann man sich ein Bild von der finanziellen Lage einiger Gemeinden machen. Ohne Investitionen getätigt zu haben übersteigen die Ausgaben oft die Einnahmen.

Die Hoffnung aber, dass eine Zwangsfusionierung aller 10 Gemeinden zur Großgemeinde, wenigstens die finanziellen Probleme löst, ist unbegründet. Die Zuweisungen des Landes zur Fusionierung und Konsolidierung (Hochzeitsprämien) der Gemeinden summieren sich auf maximal 1,9 Mio € für alle zehn zusammen und werden 2019 nur zu 40 % ausbezahlt, laut Fusionsverordnung. Die restlichen 60 % erhalten nur Gemeinden, die ab 2024 alle laufenden Ausgaben  selbst erbringen können. Alles immer unter Vorbehalt der Landeshaushaltslage!

Wackerow will mit Greifswald fusionieren, also eine Stadtteil von Greifswald werden. Dem muss aber die Greifswalder Bürgerschaft noch zustimmen. Das ist mit einer Übernahme der Verbindlichkeiten von Wackerow (aktuell 2,903 Mio €) verbunden und deswegen fraglich. Außerdem droht ein Bürgerentscheid innerhalb der Gemeinde Wackerow das Ganze zu kippen.

Die Befürworter der Einheitsgemeinde, wie im Amtsblatt dargestellt, werben für die Tilgung der Schulden Wackerows nach der Fusionierung aller durch alle. Die Rücklagen der Gemeinden und die Zuweisungen des Landes reichen hierfür bei weitem (50 %) nicht aus.

Die Verfechter einer Einheitsgemeinde führen an, mehr Fördermittel generieren zu können. Alle legen zusammen und somit kann mehr Geld eingesetzt werden. Das stimmt im Prinzip, funktioniert aber erst nach der Entschuldung Wackerows und dann nur punktuell mit Großprojekten. Jeder kann sich ausrechnen, wie selten jede Gemeinde dann in den Genuss von Förderungen kommt.

Viele finanzschwache Gemeinden ergeben nicht automatisch durch Fusionierung eine finanzstarke Großgemeinde. Wenn keine Eigenmittel vorhanden sind, können trotzdem keine Fördergelder eingeworben werden.

Die vom Land erwarteten Einsparungen können kaum realisiert werden. Selbst die Unterstützer der Einheitsgemeinde beziffern diese auf maximal 11,4 % der jetzigen Kosten.

Wir haben jetzt schon eine der geringsten Amtsumlagen im Land. Weniger geht nicht.

Es steigen die Aufgaben des Bauamtes, wenn zeitnah und effizient Fördergelder für Infrastruktur eingeworben, verplant und verwendet werden sollen. Also eher Mehraufwendungen.

Die scheidende, leitende Verwaltungsbeamtin wird durch einen hauptamtlichen Bürgermeister ersetzt, was kostenmäßig ein Pari ergäbe.

Die Aufwandsentschädigungen für jetzt zehn ehrenamtliche Bürgermeister in Höhe von ca. 100.000,- € und die Sitzungsgeldern ca. 40.000,- € pro Jahr aus der alten Struktur fallen weg. Dem stehen Sitzungsgelder der neuen Gemeindevertretung und das Gehalt des neuen hauptamtlichen Bürgermeisters mit zusammen ca. 115.000,- € entgegen.

Im Saldo ergibt sich fast keine Einsparung.

Alle Informationen zu diesem Thema finden sie unter:

http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Gemeinde%E2%80%93Leitbildgesetz,-vertragliche-Gemeindefusionen/

Vorteile einer DREI-Gemeinden-Lösung:

Alle Vorgaben des Gesetzes werden eingehalten. Die Vorteile überwiegen die der Einheitslösung. Nachteile sind in etwa gleich wie bei der Einheitslösung.

Günstig wäre die Steuerkraft im Verhältnis zur Ausgangslage und den zukünftigen Kosten durch sinnvolle Zusammenschlüsse in etwa gleich halten. Gleiches gilt für geographische und größenspezifische Gegebenheiten.

Sieben Bürgermeister und GV fallen weg. Leitender Verwaltungsbeamter bleibt, so wie das ganze Amt Landhagen. Einsparungen bei den Bürgermeistern und Sitzungsgelder könnten in eine personelle Verstärkung des Bauamtes fließen, da die Arbeit jetzt schon kaum zu bewältigen ist. Überall wird Bauland benötigt.

Drei neue, größere Gemeinden aus zehn alten Gemeinden würden mehr kommunale Selbst-Verwaltung in den neuen Gemeinden zulassen als eine Einheitsgemeinde.

Fusionsgeld fließt dahin, wo fusioniert wird und nicht in eine gemeinsame Kasse, auf die alle dann nur beschränkten Zugriff haben. Konsolidierungsgeld nur dahin wo es gebraucht wird.

Ein mögliches Szenario wären folgende Zusammenschlüsse:

Diedrichshagen, Weitenhagen und Hinrichshagen mit 2850 Einwohnern = 2,67 Mio Einnahmen aus Steuern und Zuweisungen/Jahr
Mesekenhagen und Neuenkirchen mit 3370 Einwohnern = 3,16 Mio/Jahr
Wackerow, Levenhagen, Dersekow, Dargelin und Behrenhoff mit 3920 Einwohneren = 3,68 Mio/Jahr
Zusätzlich erhält jede Gemeinde einmalig die Fusionsprämie. Die letztgenannte neue Gemeinde noch die evtl. 1,2 Mio Konsolidierungszuweisung, da nur Behrenhoff, Dargelin und Wackerow mit negativem Saldo Anspruch darauf haben. Sie kann diese Mittel allein nutzen und muss sie nicht teilen.

Die Konsolidierung würde nach obigen Beispiel die „Südgemeinde Diedrichshagen -Hinrichshagen-Weitenhagen“ bis 2024 allein eher schaffen, als mit allen zehn Gemeinden zusammen. Das bedeutet die 60 % Restauszahlung der Zuweisungen sind uns sicherer. Nicht die wahrscheinlichen 0 % für alle 10 Gemeinden!!!

Heißt in Zahlen:

Diedrichshagen, Hinrichshagen und Weitenhagen würden 2019 je 80 T€ und 2024 nochmals je 120 T€ erhalten, die wir dann selbst verwenden können.

Nur Weitenhagen ist nach Einschätzung des Landes (siehe RUBICON 2016) eigenständig auf Dauer überlebensfähig. Weitenhagen wird ab 2020 mehr Geld zur freien Verfügung haben, da dann alle Verbindlichkeiten abgelöst sind.

Die einzig wirtschaftliche Alternative dazu wäre eine Fusionierung mit Greifswald.

Folgende Vorteile und Nachteile sehen wir hier:

Vorteile:

Greifswald ist ein finanzstarker Partner.
Greifswald hat eine leistungsfähige Verwaltung, unsere Bürger würden bpsw. Ausweisbestellung und Kfz-Anmeldung in der Stadt erledigen.
Eine Fusion mit Greifswald ergäbe eine absolut zukunftsfähige Verwaltungsform.
Unsere Bürger hätten Teilhabe an sozialen Dienstleistungen der Stadt, bspw. dem Kultur- und Sozialpass (KUS) der Rentnern, Alleinerziehenden und Großfamilien verbilligte Eintritte ermöglicht.
Der öffentliche Nahverkehr könnte bedarfsgerechter aufgestellt werden.
Nachteile:

Kommunalpolitische Entscheidungen über Entwicklungen und Investitionen werden dann auch für den Ortsteil Weitenhagen von der Bürgerschaft Greifswalds getroffen, der nur sehr wenige Einwohner Weitenhagens angehören werden.
Der dörfliche Charakter von Weitenhagen wird weiter zurückgehen.