Silvester steht vor der Tür – und mit ihm auch die Risiken von Feuerwerkskörpern

Aus Solidarität gegen  unserer Gemeinschaft und zum Schutz unserer
kritischen Infrastruktur sowie unserer Reet- und Fachwerkhäuser gilt deshalb
ein Verbot des Abbrennens von Feuerwerk in der Nähe sensibler Bereiche.
Grundlage hierfür sind §23 der 1. SprengV und § 24 Abs. 2 der 1. SprengV. Die
betroffenen Zonen sind auf der Karte klar kenntlich gemacht bzw. dort
entnehmbar. Der sensible Bereich erfasst den Umkreis
von 200 m um das zu schützende Objekt.


Lassen Sie uns gemeinsam feiern und Verantwortung übernehmen: So sorgen wir für Sicherheit und Wohlergehen aller – auch im neuen Jahr.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Unterstützung.
Einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht Ihnen

Ihre Gemeindevertretung und das Ordnungsamt

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Helmshagen 2

Klein Schönwalde_

Silvester steht vor der Tür2