Stellenausschreibung

Die Gemeinde Weitenhagen – im Amt Landhagen – beabsichtigt, die Stelle als

Helfer (w/m/d) für die Bewirtschaftung des Dorfgemeinschaftshauses „Uns Dörphus“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum 31. Dezember 2019

mit der Option auf Verlängerung zu besetzten. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 5 Stunden.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:

  • Koordinierung der Belegung der Räumlichkeiten, Schlüsselübergabe und Abnahme der Räumlichkeiten nach Nutzungsende
  • Erledigung einfacher Reinigungs- und Reparaturarbeiten
  • Kontrolle der Außenanlage des Dörphus
  • Die Arbeiten sind mit der Gemeinde bzw. den Gemeindearbeitern abzustimmen.

Anforderungsprofil

  • Zuverlässigkeit, selbständige Arbeitsweise, ausgeprägtes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
  • flexibler Einsatz, bei Bedarf auch in den Abendstunden und an Wochenenden

Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA), Entgeltgruppe 1. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 14. Mai 2019 an die

Gemeinde Weitenhagen – im Amt Landhagen – Bürgermeisterin Frau Jeske, Theodor-Körner-Straße 36, 17498 Neuenkirchen

Für Auskünfte und Rückfragen zum Stellenangebot steht Ihnen Frau Jeske zu den Bügermeistersprechzeiten am 1. und 3. Dienstag im Monat von 17:00 – 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus gern zur Verfügung. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen einen Monat im Fachbereich Zentrale Steuerung des Amtes Landhagen und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6  Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – zur Durchführung  vorvertraglicher Maßnahmen – in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz MV. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung anfallen, werden nicht von der Gemeinde Weitenhagen erstattet.

Weitenhagen, 3. April 2019

gez. Jeske

Bürgermeisterin