Brief an die Einwohner der Gemeinde zur Leitbilddiskusion

Liebe Einwohner der Gemeinde Weitenhagen!

Die Mitglieder unserer Gemeindevertretung möchten Sie mit diesem Brief über ein aktuelles und in unseren Sitzungen vieldiskutiertes Thema informieren.

Das neue Leitbildgesetz vom Juni 2016 verpflichtet alle Gemeinden im Land MV zu einer Einschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit. Vielleicht haben Sie auch den Brief des Amtsvorstehers, Herrn Neumann, im letzten Amtsblatt dazu gelesen. Das Gesetz sagt vereinfacht: wenn Gemeinden feststellen, dass sie nicht mehr zukunftsfähig sind, dann wird empfohlen, sich durch freiwillige Fusionen mit anderen Gemeinden zu zukunftsfähigen Gebilden zusammenzuschließen. Hierzu gibt es verschiedenste Modelle, die möglich sind.

Die Gemeinde Weitenhagen hat die Prüfung ihrer Zukunftsfähigkeit noch nicht abgeschlossen, alles deutet aber auf ein positives Ergebnis hin. Daraus folgt, dass unsere Gemeinde laut Gesetz in ihrer jetzigen Form bestehen bleiben könnte.

Aber: viele andere Gemeinden des Amtes Landhagen sind eindeutig nicht zukunftsfähig. Und diese wollen die jetzt noch bestehende Möglichkeit der freiwilligen Fusionen nutzen. Das Amt wird sich dadurch verändern. Und Weitenhagen kann deshalb unverschuldet womöglich nicht mehr als eigenständige Kommune bestehen bleiben.

Damit wir nicht unvorbereitet von diesem Umwandlungsprozess getroffen werden, hat sich die Gemeindevertretung dazu zwei Lösungen überlegt, die als unserer Sicht als neue Verwaltungsform sinnvoll wären.

1.        Aus den 10 jetzigen Gemeinden im Amt werden 3 neue, größere Gemeinden im Amt Landhagen. Unsere Gemeinde hat sich hierzu bereits mit Diedrichshagen und Hinrichshagen als mögliche Fusionspartner besprochen und ist auf Interesse gestoßen. Folgende Vorteile und Nachteile sehen wir bei dieser Variante.

Vorteile:

Die kommunale Selbstverwaltung bleibt in der Hand der Einwohner der 3 (Alt)Gemeinden und der dörfliche Charakter der Gemeinde bleibt erhalten. Das heißt, es gibt eine gewählte Gemeindevertretung mit einem ehrenamtlichen Bürgermeister und das bestehende Amt bleibt die Verwaltung. Für den Bürger verändert sich vergleichsweise wenig.
Nachteile:

Die neu entstehende Gemeinde bleibt wirtschaftlich wenig leistungsfähig und damit auch nur begrenzt zukunftsfähig. Die Notwendigkeit weiterer Fusionen kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Die anderen Gemeinden des Amtes müssten dieser Lösung insoweit zustimmen, dass eine gemeinsame Amtsverwaltung erhalten bleibt. Das wollen die anderen Gemeinden derzeit jedoch nicht.
ODER

2.        Die Gemeinde Weitenhagen schließt sich der Hansestadt Greifswald an. Unsere Gemeinde hat hierzu mit dem Oberbürgermeister der Hansestadt gesprochen und ist auch auf Interesse gestoßen. Folgende Vorteile und Nachteile sehen wir hier.

Vorteile:

Greifswald ist ein finanzstarker Partner.
Greifswald hat eine leistungsfähige Verwaltung, unsere Bürger würden bpsw. Ausweisbestellung und Kfz-Anmeldung in der Stadt erledigen.
Eine Fusion mit Greifswald ergäbe eine absolut zukunftsfähige Verwaltungsform.
Unsere Bürger hätten Teilhabe an sozialen Dienstleistungen der Stadt, bspw. dem Kultur- und Sozialpass (KUS) der Rentnern, Alleinerziehenden und Großfamilien verbilligte Eintritte ermöglicht.
Der öffentliche Nahverkehr könnte bedarfsgerechter aufgestellt werden.
Nachteile:

Kommunalpolitische Entscheidungen über Entwicklungen und Investitionen werden dann auch für den Ortsteil Weitenhagen von der Bürgerschaft Greifswalds getroffen, der nur sehr wenige Einwohner Weitenhagens angehören werden.
Der dörfliche Charakter von Weitenhagen wird weiter zurückgehen
Andere Gemeinden des Amtes bevorzugen zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit der Einheitsgemeinde, sprich alle 10 Gemeinden werden zu einer. Unsere Gemeindevertretung sieht in der Einheitsgemeinde viele Nachteile, insbesondere aus finanzieller Sicht und lehnt diese Verwaltungsform ab.

Die Gemeindevertretung prüft in den nächsten Wochen weiterhin die Varianten 1 und 2. Für die Variante 1 braucht es im Amt jedoch auch die anderen Gemeinden. Nur wenn sich dort eine Einigkeit für dieses Modell einstellt, kann es funktionieren. Somit ist die weitere Entwicklung dieser Fusionsmöglichkeit auch von den anderen Gemeinden abhängig.

Die Variante 2 kann Weitenhagen auch ohne die anderen Gemeinden realisieren.

Wer mehr über dieses Thema wissen möchte, kann auch auf unserer Internetseite den Punkt – Leitbilddiskussion besuchen und findet dort mehr Informationen.

Dazu wird auch eine Informationsveranstaltung nach dem Sommer stattfinden.

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Ihre Gemeindevertretung